Methodik
Gezielte Vorgehensweise in fünf Schritten
Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es vor allem darum, Ihr Kind, das aktuelle Problem und Ihr Anliegen kennenzulernen. Dabei gewinnen wir eine erste Vorstellung von der Situation und können die weiteren Schritte ableiten.
Abklärung
Die Abklärung besteht aus 4 bis 5 Sitzungen. Dabei lernen wir in eingehenden Gesprächen die Entwicklungsgeschichte, das genaue Problemverhalten, die familiäre Situation und eventuelle erbliche Belastungen Ihres Kindes kennen. Wir berücksichtigen - nach Absprache - Beobachtungen im Kindergarten oder in der Schule. Verhaltensbeobachtungen ergänzen die Gespräche. Das sind die Grundlagen der psychiatrisch-psychodynamischen Diagnostik. Eine körperliche, neurologische Untersuchung ergänzt die Basisabklärung.
Begleitend können psychologische Testverfahren wie z.B. zur Untersuchung der Intelligenz oder der Persönlichkeit durchgeführt werden.
Ergebnisbesprechung
Nach Vorliegen aller Befunde besprechen wir die Ergebnisse mit Ihnen gemeinsam. Sofern Behandlungsbedarf besteht, schlagen wir Ihnen eine Therapie vor.
Behandlungsauftrag
Wenn Sie und Ihr Kind mit dem Therapieangebot einverstanden sind, erarbeiten wir konkrete Behandlungsziele. Wir erklären Ihnen, welche Methoden wir zur Behandlung einsetzen und wie Sie den Prozess wirkungsvoll unterstützen können.
Therapie
Je nach Problemstellung und Zielvereinbarung stehen unterschiedliche Möglichkeiten der Behandlung zur Verfügung. Der Schwerpunkt der therapeutischen Arbeit kann beim Kind/Jugendlichen, den Eltern oder der Familie liegen.
Folgende Behandlungen werden in unserer Praxis angeboten und können auch miteinander kombiniert werden:
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapeutische Psychotherapie
- Traumatherapie
- Entspannungsverfahren
- Stressbewältigung
- Familientherapeutische Massnahmen
- Elternberatung
- Psychoedukation
- Gruppentherapien (z.B. soziale Kompetenz, ADHS)
- Medikamentöse Therapie
- Sozialpsychiatrische Massnahmen (Kontakt mit Schulen, Vormundschaftsbehörden, Jugendanwaltschaften etc.)
- Ergotherapeutischen Behandlungen und Logopädie erfolgen in Form enger Zusammenarbeit mit regionalen Anbietern.
Kosten
Die Kosten werden in direkter Abrechnung durch die Krankenkasse oder die IV übernommen. Bei länger dauernden Behandlungen holen wir die erforderliche Kostenzusage bei den Kostenträgern ein.
Der zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse vereinbarte Selbstbehalt wird Ihnen von der Kasse direkt verrechnet.
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